3) Vereinbarungen zu einzelnen Projekten
a) Alexanderplatz
Die inhaltliche Grundrichtung, das Projekt im Rahmen des bestehenden B-Plans zu realisieren ist konsensfähig. Für dieses stadtbildprägende Hochhaus soll noch in 2020 ein Auswahlverfahren auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans zwischen drei Entwürfen des Architekturbüros Kleihues und Kleihues im Baukollegium abgeschlossen werden. Den Entwürfen des Auswahlverfahrens sollen folgende prinzipielle Vorgaben zugrunde gelegt werden:
Verzicht auf die mit dem Bebauungsplan IB4a-4 beabsichtigte Drehung des Hochhausturms um 90 Grad, da diese nach Untersuchungen von SIGNA zu einem stärkeren baulichen Eingriff in das bestehende Warenhausgebäude führen und die Erschließungssituation verschlechtern würde.
Verzicht auf den mit dem Bebauungsplan I-B4a-4 beabsichtigten Wohnanteil im Neubaubereich, da die von Berlin beauftragte schalltechnische Untersuchung eine sehr hohe verkehrliche Lärmbelastung ermittelt hat.
Reduzierung der Höhe des Turmhochhauses von 150m auf 130m im Sinne der Planungsziele des Bebauungsplans I-B4a-4.
Langfristiger Erhalt der Warenhausnutzung im Sinne der Planungsziele des Bebauungsplans I-B4a-4. Der Bereich des bestehenden Warenhausgebäudes wird in das Auswahlverfahren einbezogen.
Geschossfläche entsprechend dem bestehenden Bebauungsplan I-B4a
Fläche für gemeinwohlorientierte Nutzung
Im Anschluss an das Auswahlverfahren wird SIGNA einen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids bzw. einer Baugenehmigung beim Bezirksamt Mitte von Berlin stellen.
Berlin wird den Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans nach Erteilung der Baugenehmigung um das Vorhabengrundstück reduzieren.
Die Betriebsdauer für das Warenhaus wird für mindestens zehn Jahre zugesichert, während dieser Betriebsdauer werden entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Ziel der Planung ist es, die Verkaufsfläche des Warenhauses nicht zu reduzieren.
Source: fragdenstaat.de