TSP berichtet heute über einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 24. Juli gegen eine Normenkontrollklage, die die Eigentümer Bär Grundstücksgesellschaft Berlin mbH & Co. KG, die Bärano Gesellschaft für Grundbesitz Berlin GmbH & Co. KG sowie die Bär Grundstücks GmbH & Co. Voß-/Wilhelmstraße KG. vorgebracht hatten. Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen. Hintergrund ist das Ensemble aus Bauten des Wohnungsbautyps WBS 70.
Quelle: Tagesspiegel
Quelle: Tagesspiegel