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Hier scheint noch lange nichts in trockenen Tüchern zu sein. Wie die Berliner Zeitung unter anderem berichtet, droht der ursprüngliche Käufer und Investor mit Klage. Die Anwälte des Kläger halten den Rückzug und Verkauf an die öffentliche Hand für rechtswidrig. Auch Finanzsenator Kollatz-Ahnen wird kritisiert.
Den Verkauf im November 2016 hätte der Bundesrat gar nicht verhindern können, sodass die Anwälte am Besitzstatus des Areals des Bund zweifeln und zweistellige Millionenbeträge als Entschädigung fordern könnten.
Den Verkauf im November 2016 hätte der Bundesrat gar nicht verhindern können, sodass die Anwälte am Besitzstatus des Areals des Bund zweifeln und zweistellige Millionenbeträge als Entschädigung fordern könnten.