Die wesentlichen Teile des Beschlusses lauten:
a) Die Vorhabenträger werden aufgefordert, durch geeignete Gutachten eine gesamtstädtische Betrachtung zu erarbeiten, die den Standort des geplanten Hochhauses im Gesamtgefüge der Stadt unter Berücksichtigung auch der Notwendigkeit der Schaffung bzw. Sicherung preisgünstigen Wohnraums in den Quartieren des Bezirks bewertet und damit begründet. Über die Auswahl der Gutachter ist Einvernehmen mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks herzustellen.
b) Diese Gutachten und die sich daraus ergebenden konkreten Vorschläge für den Standort werden im Baukollegium vorgestellt Dabei sollen auch die vom Vorhaben Vorhabenträger geplanten städtebaulichen Qualitätskriterien vorgestellt werden.
c) Die Genehmigung bedarf in der Regel eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der durch den Vorhabenträger zu finanzieren ist.
d) Zur baukulturellen Qualitätssicherung bedarf es eines städtebaulichen und architektonischen Wettbewerbsverfahrens, das durch den Vorhabenträger zu organisieren und finanzieren ist. Über den Ausschreibungstext ist mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks Einvernehmen herzustellen. Der Bezirk ist in der Jury des Wettbewerbs vertreten
Quelle: Tagesspiegel, Pressemeldung