^^
Ja, genau erst mal alle in einen Topf werfen und vorverurteilen...das sind diese tollen Tugenden die uns in Deutschland schon immer ganz weit gebracht haben.
1. Zum Zeitpunkt des Vorfalls hat das Gelände Tesla noch nicht gehört, sondern dem Land Brandenburg und war somit ohnehin öffentlich.
2. Gemäß der Drohnen-App der Deutschen-Flugsicherung ist es bis heute erlaubt über dieses Gelände zu fliegen. Der Wachmann, die Polizei und die Staatsanwaltschaft hätten sich vorher besser informieren sollen, denn sie haben den Jungen an der Ausübung seines Hobbys gehindert und wollten es für die Zukunft weiter einschränken und ihn dafür bestrafen. Folgerichtig musste das Verfahren eingestellt werden, denn die DFS hat hier im Luftraum mehr Befugnisse als irgendein unwissender Objektschützer oder Streifenpolizist.
3. Einem Baubegeisterten 13-jährigen pauschal eine Straftat (Gewalt, links, rechts, Corona) zu unterstellen weil er mit einer Hobby-Video-Drohne ein künftiges Baugelände überfliegt ist schon sehr armselig und verallgemeinernd. Es gilt die Unschuldsvermutung und nicht die Vorverurteilung von Hobby-Rechtswissenschaftlern.