UrbanFreak
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Vor allem weil die Umgebung der Warschauer Straße ja so unendlich erhaltenswert ist
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Meine Zeit im Baurecht ist eine gute Weile her, aber so wie ich die Webseite jetzt schnell lese, handelt es sich hier bislang zumindest formell noch um Bauplanungsrecht. Siehe bspw. die Formulierung "bis zu 167 m Hochhaus". Normalerweise würden die konkreten Pläne dann im Baugenehmigungsverfahren den Behörden mit erhöhter Feingliedrigkeit und Verbindlichkeit vorgelegt (da kann es dann später aber auch ggf. noch Änderungen geben).Wie aussagekräftig sind eigentlich diese Visus oder bleibt es erstmal nur beim Städtebau, sodass man erstmal anhand der Bilder Aussagen über Baumasse/Räume sowie Oberflächen/Materialien treffen kann? Die (hoffentlich Platzhalter-) Architektur des Turm scheint etwas aus der Zeit gefallen und wirkt auf mich recht beliebig und es kommt mir vor als würden diese Art von Gebäuden in besserer Ausführung doch schon zu hunderttausenden seit 30 Jahren in jeder südamerikanischen Großstadt stehen.