Quartier an der Warschauer Brücke - 150 Meter Hochhaus - Tchoban Voss

Die städtebauliche Figur ist gut geworden und mir gefällt die Drehung des Turms um eine Sichtachse oder Sichtbeziehung und gleichzeitig einen Stadtplatz zu schaffen weiterhin sehr gut. Die Höhenreduktion des Kopfbaus finde ich passender, da das niedrige Bauvolumen am Warschauer Platz einen guten Vermittler zwischen der niedrigen Ubahnstation, Werkshallen und Mäuseturm und der anschließenden Blockrandtraufhöhe des niedrigeren Rudolfskiez macht, anstatt sich an den Traufhöhen der Warschauer Straße zu orientieren und diese zu überragen.

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(c) Henning Larsen Architects / Mein Berlin Dokumentation Werkstattverfahren

Wie aussagekräftig sind eigentlich diese Visus oder bleibt es erstmal nur beim Städtebau, sodass man erstmal anhand der Bilder Aussagen über Baumasse/Räume sowie Oberflächen/Materialien treffen kann? Die (hoffentlich Platzhalter-) Architektur des Turm scheint etwas aus der Zeit gefallen und wirkt auf mich recht beliebig und es kommt mir vor als würden diese Art von Gebäuden in besserer Ausführung doch schon zu hunderttausenden seit 30 Jahren in jeder südamerikanischen Großstadt stehen.
 
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Mir gefällt der Komplex richtig gut, dass Ocker von dem Sockelbau harmoniert gut mit dem Weiß Beige des Hochhauses. Und auch die abgerundeten Ecken des Sockelbaus ist endlich Mal was anderes. Ich hoffe, sie schaffen es noch bis zur Abgeordnetenhaus-Wahl im September, sonst sehe ich leider schwarz für das Projekt, sollte sich die Regierung ändern.
 
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Wie aussagekräftig sind eigentlich diese Visus oder bleibt es erstmal nur beim Städtebau, sodass man erstmal anhand der Bilder Aussagen über Baumasse/Räume sowie Oberflächen/Materialien treffen kann? Die (hoffentlich Platzhalter-) Architektur des Turm scheint etwas aus der Zeit gefallen und wirkt auf mich recht beliebig und es kommt mir vor als würden diese Art von Gebäuden in besserer Ausführung doch schon zu hunderttausenden seit 30 Jahren in jeder südamerikanischen Großstadt stehen.
Meine Zeit im Baurecht ist eine gute Weile her, aber so wie ich die Webseite jetzt schnell lese, handelt es sich hier bislang zumindest formell noch um Bauplanungsrecht. Siehe bspw. die Formulierung "bis zu 167 m Hochhaus". Normalerweise würden die konkreten Pläne dann im Baugenehmigungsverfahren den Behörden mit erhöhter Feingliedrigkeit und Verbindlichkeit vorgelegt (da kann es dann später aber auch ggf. noch Änderungen geben).

Hier ist man aber in einem Zwischenfall, da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt (wikipedia). Also etwas abstrakter Inpu meinerseits, aber ich gehe davon aus, dass hier noch erhebliche Veränderungen erfolgen können.
 
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