Harzer Strasse 113 - 115

Lost

Goldenes Mitglied
TSP berichtet über die erneute Ablehnung des Projektes der Genossenschaft DPF in der Harzer Straße 113-115. Die 100 Wohnungen entsprechen wohl nicht den aktuellen Vorgaben zum Tageslicht/Besonnung.
Dazu muss man wissen, das die DIN EN 17037 und DIN 5034 Vorgaben machen, aber bauaufsichtlich nicht eingeführt sind in Berlin. Sie gelten privatrechtlich und werden auch für B-Plan-Verfahren herangezogen haben aber keinen bindenden Charakter im Baurecht.

Es müsste sich um dieses Projekt von WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN handeln:

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© WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN

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© WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN

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© WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN

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© WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN

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© WERNECKE + JAHN ARCHITEKTEN
 
@Lost "Die 100 Wohnungen entsprechen wohl nicht den aktuellen Vorgaben zum Tageslicht/Besonnung.
Dazu muss man wissen, das die DIN EN 17037 und DIN 5034 Vorgaben machen, aber bauaufsichtlich nicht eingeführt sind in Berlin. Sie gelten privatrechtlich und werden auch für B-Plan-Verfahren herangezogen haben aber keinen bindenden Charakter im Baurecht."


Heißt das, dass es Vorschriften/ Vorgaben gibt, die nie geprüft werden? In diesem Fall wurde also der Lichteinfall nach einer Simulation berechnet und für zu gering befunden, was aber beim real gebauten Haus nie geprüft und abgenommen werden würde?
Licht ist schon wichtig. Hm, müssen die Architekten die Baudichte reduzieren, um eine Chance auf Genehmigung zu bekommen?
Jedenfalls ist es ein Dilemma: eineseits bauchen viele Leute, eine (genossenschaftliche) Wohnung - je mehr Wohnungen, desto besser - andererseits wird die Zahl durch die eigentlich sinnvolle Vorschrift (siehe Berliner Mietskaserne der vorletzten Jahrhundertwende) wieder konterkariert.
 
Das klingt ein bisschen (oder sogar exakt) wie beim Impf-Chaos.
Man schmeisst die übrigen Impfdosen lieber komplett weg, damit sie keinesfalls ausserhalb der festen deutschen Ordnungspriorisierung verimpft werden.
 
Ja, es werden nur bauaufsichtlich eingeführte Normen im Verfahren bewertet. Die Liste ist natürlich in jedem Bundesland zudem anders. Wobei z.B. die Treppen-DIN 18065 überall eingeführt ist, um die Bauordnungen selbst zu verschlanken. Bei der 18040-1/-2 (Barrierefreies Bauen) wird es dann oberspannend, da sind überhaupt nur Ausschnitte bauaufsichtlich eingeführt.

DINormen dienen eigentlich der Qualitätssicherung für den Bauherren. In dem Zusammenhang gelten sie juristisch als anerkannte Regeln der Technik, auf die der Bauherr einen Anspruch hat.
 
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